Schutzimpfungen durchführen
Beschreibung
Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.
Empfohlene Schutzimpfungen
Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
- Diphterie (D/d)
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- humane Papillomaviren (HPV)
- Influenza
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pertussis (aP/ap)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis
- Rotaviren
- Röteln
- Tetanus (T)
- Varizellen
Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:
- Gürtelrose (Herpes zoster)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt, Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst (Gesundheitsamt, Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen