Schutzimpfungen

    Schutzimpfungen durchführen

    Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.

    Beschreibung

    Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.

    Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.

    Empfohlene Schutzimpfungen

    Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

    • Diphterie (D/d)
    • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
    • Hepatitis A
    • Hepatitis B
    • humane Papillomaviren (HPV)
    • Influenza
    • Masern
    • Meningokokken
    • Mumps
    • Pertussis (aP/ap)
    • Pneumokokken
    • Poliomyelitis
    • Rotaviren
    • Röteln
    • Tetanus (T)
    • Varizellen

    Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:

    • Gürtelrose (Herpes zoster)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Mittelsachsen (Landratsamt Mittelsachsen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauensteiner Straße 43

    09599 Freiberg

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Arztpraxis (Arztpraxis)

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

    Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en