Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
Beschreibung
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
Wenn Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette für die Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, oder diese so beschädigt wurde, dass der Sicherheitscode lesbar wird, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.
Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
Adresse
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de
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Telefon Festnetz: 03581 663 5300
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Telefon Festnetz: 03581 663 5300
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Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)
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Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
- bisherige Kennzeichenschilder
Neue Kennzeichenschilder
Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.
Voraussetzungen
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)- Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter* im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
*Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
keine
Kosten
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
Je nach Aufwand variieren die Gebühren: EUR 2,60 bis EUR 5,60
- für die Abstemplung: EUR 2,60
- für die HU-/AU-Plaketten: je EUR 0,50
- für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je EUR 1,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weißkeißel / Wuskidź
Für Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen