Abstemplung von Kfz-Kennzeichen
Beschreibung
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.
Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: kfz@landkreis-zwickau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
- bisherige Kennzeichenschilder
Neue Kennzeichenschilder
Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter* im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Tipp! Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
keine
Kosten
Je nach Aufwand variieren die Gebühren: EUR 2,60 bis EUR 5,60
- für die Abstemplung: EUR 2,60
- für die HU-/AU-Plaketten: je EUR 0,50
- für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je EUR 1,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen