Kraftfahrzeug Zulassung bei Halterwechsel

    Fahrzeug ummelden (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes)

    Hinweise für Kottmar

    Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher im Zulassungsbereich Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte zugelassen war, müssen Sie es auf sich umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kottmar

    Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher im Zulassungsbereich Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte zugelassen war, müssen Sie es auf sich umschreiben lassen.

    Hinweis: Fahrzeuge mit neuen Fahrzeugpapieren können Sie bei vielen Zulassungsstellen auch online ummelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustadt 15

    02763 Zittau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 37

    02826 Görlitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 20

    02708 Löbau

    Hausanschrift

    Dr.-Altmann-Straße 6

    02943 Weißwasser/O.L.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kottmar

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei Vertretung, zusätzlich:
      • schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (Formulare & Online-Dienste)
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • bei Firmen:
      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
    • bei Minderjährigen, zusätzlich:
      • schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
    • gegebenenfalls Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
    • wenn das Fahrzeug abgemeldet war, zusätzlich:
      • bisherige entstempelte Kennzeichen (wenn die Kennzeichen wiederverwendet werden sollen)
    • Versicherungsbestätigung
    • wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, zusätzlich:
      • bisherige Kennzeichen
      • Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
    • Bei Online Antragstellung siehe:

    Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

    Versicherungsbestätigung

    Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

    Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

    Kennzeichenschilder

    Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen (zum Beispiel für ein Wunschkennzeichen), können Sie diese während der Umschreibung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kottmar

    Bevor Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen, müssen Sie sich im Falle eines Umzugs bereits in Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise in Ihrer neuen Gemeinde angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kottmar

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Kottmar

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kottmar

    Antragstellung

    Die Umschreibung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter* bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.

    Wunschkennzeichen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Umschreibung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

    Abstemplung der Kennzeichen

    Steht einer Umschreibung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Fristen

    Hinweise für Kottmar

    keine

    Kosten

    Hinweise für Kottmar

    • mit neuen harmonisierten Fahrzeugpapieren:
      • ab EUR 18,60
        (Die Gebühren erhöhen sich um EUR 5,10 sowie EUR 1,00, wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich wird.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kottmar

    Für Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en