Fahrzeug ummelden (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes)
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bisher im Zulassungsbereich Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte zugelassen war, müssen Sie es auf sich umschreiben lassen.
Hinweis: Fahrzeuge mit neuen Fahrzeugpapieren können Sie bei vielen Zulassungsstellen auch online ummelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
SG Kfz-Zulassungsbehörde (SG Kfz-Zulassungsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120020
01001 Dresden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 4888008
E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung, zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (Formulare & Online-Dienste)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen, zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
- gegebenenfalls Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- wenn das Fahrzeug abgemeldet war, zusätzlich:
- bisherige entstempelte Kennzeichen (wenn die Kennzeichen wiederverwendet werden sollen)
- Versicherungsbestätigung
- wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, zusätzlich:
- bisherige Kennzeichen
- Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
- Bei Online Antragstellung siehe:
Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen (zum Beispiel für ein Wunschkennzeichen), können Sie diese während der Umschreibung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.
Voraussetzungen
Bevor Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen, müssen Sie sich im Falle eines Umzugs bereits in Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise in Ihrer neuen Gemeinde angemeldet haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Mitteilungspflichten bei Änderungen
- 30 FZV – Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Umschreibung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter* bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.
Wunschkennzeichen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Umschreibung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Abstemplung der Kennzeichen
Steht einer Umschreibung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
keine
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 10,40
Gültigkeitsgebiet
Sachsen