Ehrenamtliche Tätigkeit

    Ehrenamtskarte beantragen

    Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Vergünstigungsanbieter beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und eröffnen den Inhabern der Karte verschiedene Vorteile, zum Beispiel beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern oder beim Nutzen von sonstigen Rabatten und Angeboten.

    Beschreibung

    Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Vergünstigungsanbieter beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und eröffnen den Inhabern der Karte verschiedene Vorteile, zum Beispiel beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern oder beim Nutzen von sonstigen Rabatten und Angeboten.

    Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt landesweit und grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 6. Auflage der Ehrenamtskarte gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

    Bitte beachten Sie: Nicht alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen nehmen die Anträge entgegen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt vor Ort.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt/ Bürgerbüro (Hauptamt/ Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 52

    08134 Langenweißbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037603 55912

    Fax: 037603 55910

    E-Mail: info@gv-langenweissbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

    Voraussetzungen

    • Mindestalter von 14 Jahren,
    • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
    • Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich,
    • bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
    • ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung von EUR 70,00 pro Monat (beziehungsweise EUR 840 im Jahr) dem nicht entgegensteht.

    Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.

    Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte. Trägerorganisationen können sein:

    • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
    • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
    • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
    • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

    • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
    • Lassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
    • Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein. Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« sind die bestätigten Anträge an die Engagementstiftung Sachsen, Königsbrücker Str. 28 - 30, 01099 Dresden, E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de zu senden.

    Fristen

    Gültigkeit: 01.01.2025 bis 31.12.2027

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en