Ehrenamtskarte beantragen
Beschreibung
Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Vergünstigungsanbieter beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und eröffnen den Inhabern der Karte verschiedene Vorteile, zum Beispiel beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern oder beim Nutzen von sonstigen Rabatten und Angeboten.
Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt landesweit und grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 6. Auflage der Ehrenamtskarte gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Bitte beachten Sie: Nicht alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen nehmen die Anträge entgegen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt vor Ort.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Hauptamt/ Bürgerbüro (Hauptamt/ Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Voraussetzungen
- Mindestalter von 14 Jahren,
- Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
- Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich,
- bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
- ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung von EUR 70,00 pro Monat (beziehungsweise EUR 840 im Jahr) dem nicht entgegensteht.
Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte. Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Lassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein. Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« sind die bestätigten Anträge an die Engagementstiftung Sachsen, Königsbrücker Str. 28 - 30, 01099 Dresden, E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de zu senden.
Fristen
Gültigkeit: 01.01.2025 bis 31.12.2027
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen