Ehrenamtliche Tätigkeit

    Ehrenamtskarte beantragen

    Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.

    Beschreibung

    Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.

    Die aktuelle Ehrenamtskarte gilt bis zum 31.12.2024.

    Bitte beachten Sie: Nicht alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen nehmen die Anträge entgegen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt vor Ort.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Augustusburg (Stadt Augustusburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienberger Straße 24

    09573 Augustusburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augustusburg.de

    Fax: 037291 395-30

    Telefon Festnetz: 037291 395-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 14 Jahre
    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
    • Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
    • Umfang des Engagements: mindestens 3 Stunden pro Woche
    • Jugendleiter: Erhalt parallel zur Jugendleitercard möglich

    Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:

    • Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege
    • Kirchgemeinde
    • gemeinnützige Stiftung
    • gemeinnütziger Verband oder Verein
    • Stadt, Gemeinde, Gemeindeverband

    Rechtsgrundlage(n)

    -

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (zum Abruf hier in Amt24).

    • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
    • Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
    • Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.

    Fristen

    Gültigkeit: 01.01.2022 bis 31.12.2024

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    für Städte und Gemeinden:

    Formular: –> Bestellung von Sächsischen Ehrenamtskarten zur Vergabe
    (mit Wappen/Logo oder QR-Code, Geltungsdauer bis 31.12.2024)

    --> Leitfaden zur Sächsischen Ehrenamtskarte
    (nur elektronisch verfügbar)

    für interessierte Kooperationspartner:

    Formular: –> Beschreibung des Angebotes und Bestellung von Aufklebern
    (zur Veröffentlichung im Internetportal und Information der Karteninhaber)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en