• Markkleeberg (Landkreis Leipzig, Sachsen)
Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

Sprengstoffrechtlichen Befähigungsschein (gewerblich) beantragen

Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.

Beschreibung

Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen

Für den beruflichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Aufsichtspersonen einen behördlichen Befähigungsschein. Diesen erteilt auf Antrag die zuständige Behörde.

Aufsichtspersonen können beispielsweise sein:

  • das leitende Personal einer Betriebsabteilung
  • sprengberechtigte Personen
  • Betriebsmeisterinnen und -meister
  • das fachtechnische Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • die Lagerverwaltung
  • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen
Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sächsischen Oberbergamt.

Ansprechpartner

Sprengrecht (Sprengrecht)

Adresse

Hausanschrift

Brückenstraße 10

09111 Chemnitz

Kontakt

E-Mail: sprengrecht@lds.sachsen.de

Fax: +49 351 825 9700

Telefon Festnetz: +49 351 825 5520

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang

Achtung! Die Nachweise legen Sie Ihrem Antrag bitte im Original bei.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • erforderliche Fachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar           

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheines, dafür steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Tipp: Änderungen der Eintragungen oder die Verlängerung der Geltungsdauer können Sie formlos beantragen.

Fristen

Geltungsdauer: Fünf Jahre (Verlängerung auf Antrag vor Ablauf der Gültigkeit)

Achtung! Eventuell ist ein Wiederholungslehrgang erforderlich.

Bearbeitungsdauer

maximal 4 Wochen

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 100,00 bis 400,00

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en