Ersatzschule Genehmigung
Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen
Beschreibung
Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
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Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt