Alters- und Ehejubiläum
Beschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Zuständigkeit
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Fontanestraße/Wartehalle
Linie:- Bus: Linie 592 (Havelberg-Stendal)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mntag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mitwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt