Alters- und Ehejubiläum
Beschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Zuständigkeit
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
ROGÄTZ: Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen COLBITZ: Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag: geschlossen Mittwoch: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: geschlossen ZIELITZ: jeden 1., 3. und 5. Montag im Monat 13:30 Uhr - 18:00 Uhr NEUENHOFE: jeden 2. und 4. Montag im Monat 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 039208 274-32
Telefon Festnetz: 039208 274-79(Colbitz)
Telefon Festnetz: 039208 274-17(Rogätz)
Telefon Festnetz: 039208 2094(Zielitz)
Telefon Festnetz: 039208 274-30(Rogätz)
Telefon Festnetz: 03904 71247(Neuenhofe)
E-Mail: ema@elbe-heide.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt