Alters- und Ehejubiläum
Beschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Zuständigkeit
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Oebisfelde, Schule
Bus: Oebisfelde, Schule
Weferlingen, Platz der Jugend
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Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Oebisfelde, Schule
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Weferlingen, Platz der Jugend
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Ist nicht rollstuhlgerecht
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Oebisfelde, Schule
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Weferlingen, Platz der Jugend
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Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich
Kontakt
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte tel. Voranmeldung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt