Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Alters- und Ehejubiläum
Beschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Zuständigkeit
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 39203 565-2125
Telefon Festnetz: +49 39203 565-2126
Telefon Festnetz: +49 39203 565-2139
Telefon Festnetz: +49 39203 565-2629
E-Mail: einwohnermeldeamt@barleben.de
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt