Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläum

    Beschreibung

    Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.

    Zuständigkeit

    Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.

    Ansprechpartner

    Stadt Zerbst/Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 12

    39261 Zerbst/Anhalt

    Rathaus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (Anmeldeschluss: 17.30 Uhr) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (Anmeldeschluss: 16.30 Uhr) Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03923 754-181

    Telefon Festnetz: 03923 754-180

    Telefon Festnetz: 03923 754-191

    Fax: 03923 754-190

    E-Mail: info@stadt-zerbst.de

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang über den Innenhof erreichbar

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 19.06.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020