Alters- und Ehejubiläum
Beschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Zuständigkeit
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Stadt Zerbst/Anhalt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßfreiheit
Anzahl: 45 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Zerbst, Roter Garten
Linie:- Bus: 452
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (Anmeldeschluss: 17.30 Uhr) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (Anmeldeschluss: 16.30 Uhr) Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03923 754-180
Telefon Festnetz: 03923 754-191
Telefon Festnetz: 03923 754-181
Fax: 03923 754-190
E-Mail: info@stadt-zerbst.de
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt