Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Alters- und Ehejubiläum
Beschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Zuständigkeit
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3907 716154
Fax: +49 3907 716111
Telefon Festnetz: +49 3907 716146
Telefon Festnetz: +49 3907 716144
E-Mail: buergerservice@gardelegen.de
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt