Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Beschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Gesundheit
Aktuelles
Amtsleiterin: Frau Dr. Birgit Achilles Verwaltungsleiterin: Frau Undine Knorr-Linde
Beschreibung
Gesundheitsamt mit kinder- und jugendzahnärztlichem Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@lkmsh.de
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4400
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4445
Fax: +49 3464 535-4491
Formulare
Ärztliche Bescheinigung - Anlage zum Antrag
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)
Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)
Fax: +49 345 514-3279
Formulare
Ärztliche Bescheinigung - Anlage zum Antrag
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.: Gebühr 50.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt