Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

    Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen

    Beschreibung

    Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

    • Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    • Hebamme/Entbindungspfleger
    • Podologe
    • Altenpfleger
    • Ergotherapeut
    • Diätassistent
    • Logopäde
    • Masseur und medizinischer Bademeister
    • Physiotherapeut
    • Orthoptist
    • Pharmazeutisch-technischer Assistent
    • Rettungsassistent
    • MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Kamieth-Str. 2

    06112 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Hansering 15

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe

    Kontakt

    Fax: +49 345 514-3279

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)

    Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)

    E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
    Ärztliche Bescheinigung - Anlage zum Antrag

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • persönlicher Antrag
    • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
    • ärztliche Bescheinigung
    • Führungszeugnis, Belegart 0
    • Geburts- oder Heiratsurkunde

    Voraussetzungen

    Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
    Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.: Gebühr 50.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English