Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien

    Ferienjob

    Beschreibung

    Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.

    Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.

    Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.

    • Hinsichtlich der Arbeitsdauer beschränkt sich ein Ferienjob auf maximal 50 Arbeitstage im Jahr oder 2 Monate am Stück bei einer 5-Tage-Woche.
    • Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für vollzeitschulpflichtige Jugendliche in Verbindung mit der Kinderarbeitsschutzverordnung.
    • Wer mindestens 18 Jahre alt ist, unterliegt hinsichtlich der Art der Tätigkeit und der Arbeitszeit keinen besonderen Beschränkungen. Es gilt das Arbeitszeitgesetz.

    zuständige Stelle

    Für Ausnahmeregelungen: die Gewerbeaufsichtsämter

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.


    Über rechtliche Fragen zum Ferienjob berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht

    Servicezeiten:
    Mo 08:00 - 20:00 Uhr
    Di 08:00 - 20:00 Uhr
    Mi 08:00 - 20:00 Uhr
    Do 08:00 - 20:00 Uhr


    Kontaktmöglichkeiten:
    Tel.: +49 30 221911-004 (Bürgertelefon)
    E-Mail: info@bmas.bund.de
    Internet: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html

    Barrierefreier Zugang:
    Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de

    Gebärdentelefon über ISDN-Bildtelefon:
    +49 30 188080-805

    Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: +49 30 221911-016 (Video)
    Fax: +49 30 221911-017
    E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 23 Fachdienst Bildung, Integrierte Planung, Amt für Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 22

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 23 Fachdienst Bildung und Kultur

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 23 Fachdienst Bildung, Integrierte Planung, Amt für Ausbildungsförderung, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag:  09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch:  geschlossen Donnerstag:  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag:  09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1560(Fachdienstleiter)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1561(SG 23.1 Allgemeine Schulverwaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1570(SG 23.2 Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-624016(SG 23.3 Bildungsakademie/Kreisvolkshochschule)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-0(SG 23.6 BAföG, Sportförderung, Medienstelle, Sport- und Schülerangelegenheiten Buchstabenbereiche: A-G Tel. +49 3471 684-1583 H-L Tel. +49 3471 684-1578 M-S Tel. +49 3471 684-1223 Sch, T-Z Tel. +49 3471 684-1576)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1783(Kreismedienstelle)

    Fax: +49 3471 684-551560

    E-Mail: bildung-kultur@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Voraussetzungen

    Mindestalter: 13 Jahre

    ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):

    • Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
    • Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
    • nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • maximal 2 Stunden pro Tag

    mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):

    • keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
      • maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
    • als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten

    ab 18 Jahren

    • keine besonderen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
    • Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
    • Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
      • er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
      • insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2006

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Kind, Akkordarbeit, Wochenendarbeit, Jugendlicher, vollzeitschulpflichtig, Jugendarbeitsschutzgesetz, Vollzeitschulpflicht, Arbeitsrecht, Kinderarbeitsschutzverordnung, Arbeitsdauer, Nachtarbeit, Tätigkeit, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020