Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtwerke
Linie:- Bus: Stadtverkehr Linie 130
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
- Haltestelle: Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
Formulare
Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
SG Ordnungswesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Grabenstraße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03928 710-399
Telefon Festnetz: 03928 710-306(Hundehaltung)
Telefon Festnetz: 03928 710-302(Sachgebietsleitung)
E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de
Internet
Formulare
Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bodengasse
Anzahl: 35 Gebühren: nein - Parkplatz: Breiteweg
Anzahl: 13 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
Weitere Informationen
Nur im Erdgeschoss rollstuhlgerecht !
Einheitlicher Ansprechpartner Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 514-3537
Telefon Festnetz: +49 345 514-3538
E-Mail: ea@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet
Formulare
Gewerbeabmeldung (eGewerbe des EA-ST) (Antragsassistent)
Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
Weitere Informationen
Für die elektronische Beantragung nutzen Sie bitte die Informationen in unserem Internetportal www.ea.sachsen-anhalt.de im Bereich "Wie funktioniert das". Soweit für die jeweilige Leistung bereits vorhanden, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Sachsen-Anhalt koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
- Haltestelle: Stadtwerke
Linie:- Bus: Stadtverkehr Linie 130
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
- Haltestelle: Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
Formulare
Gewerbe-Abmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Abmeldung" - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 3" liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
Die Erhebung von Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 10.10.2023
Stichwörter
Gewerbe abmelden