Unterbringung in Kinderheim beantragen
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Beschreibung
Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.
Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.
Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:
- eine Rückkehr in die Familie erreichen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Besondere Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Theresia Augsten-Thoms
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2270
Fax: +49 3491 806-2290
Herr Konstantin Dölz
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2273
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Peggy Steinbiß
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2277
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Stefanie Marx
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2281
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Jana Brettschneider
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2279
Frau Sophia Ulbrich
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2282
Frau Nicole Lommatzsch
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2280
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Priscilla Kummrow
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2272
Fax: +49 3491 806-2290
Herr Marco Störmer
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2271
Fax: +49 3491 806-2294
Frau Julia Koch
Frau Steffi Fromm
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2274
Frau Jessica Wolf
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2278
Frau Katrin Lehmann
Telefon Festnetz: +49 3491 806-3707
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Stefanie Baur
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2206
Frau Sylvia Rümenap
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2283
Frau Saskia Merten
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2284
Fax: +49 3491 806-2290
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.
Kosten
Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
Kinderheim, Stationäre Unterbringung, Kindertagesheim