Unterbringung in Kinderheim beantragen
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Beschreibung
Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.
Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.
Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:
- eine Rückkehr in die Familie erreichen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 22 Fachdienst Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 200 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
Linie:- Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 200 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
Linie:- Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 200 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
Linie:- Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Besondere Sprechzeiten: SG Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst und Adoptionen Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 -12:00, 14:00 - 16:00 Uhr SG Unterhaltsvorschuss SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung in Bernburg (Saale) Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung Schwangerenkonfliktberatung in Bernburg (Saale) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten Bundeselterngeld Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1630(Fachdienstleiterin)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1672(22.7 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bundeselterngeld und Kostenbeiträge)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1655(22.1 SG Jugendschutz, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1910(22.6 SG Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1695(Bereich Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1716(22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1392(22.4 SG Kinderförderungsgesetz, Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1670(22.2 SG Allgemeiner Sozialer Dienst)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1667(22.8 SG Jugendförderung, Prävention und Jugendgerichtshilfe)
Fax: +49 3471 684-551631(Fax-Nr. für das gesamte Jugendamt)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1817(22.3 SG Besonderer Sozialer Dienst)
E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.
Kosten
Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
Kinderheim, Stationäre Unterbringung, Kindertagesheim