Heimerziehung Gewährung

    Unterbringung in Kinderheim beantragen

    Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

    Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.

    Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

    Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

    • eine Rückkehr in die Familie erreichen,
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
    • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 22 Fachdienst Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bernburger Straße 13

    39418 Staßfurt

    Sitz der Fachdienstleitung

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedensallee 25

    06406 Bernburg

    Außenstelle Bernburg

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Besondere Sprechzeiten : SG Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst und Adoptionen Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 -12:00, 14:00 - 16:00 Uhr SG Unterhaltsvorschuss SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung in Bernburg (Saale) Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung Schwangerenkonfliktberatung in Bernburg (Saale) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten Bundeselterngeld Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1630(Fachdienstleiterin)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1655(22.1 SG Jugendschutz, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1670(22.2 SG Allgemeiner Sozialer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1817(22.3 SG Besonderer Sozialer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1392(22.4 SG Kinderförderungsgesetz, Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1716(22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1910(22.6 SG Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1672(22.7 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bundeselterngeld und Kostenbeiträge)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1667(22.8 SG Jugendförderung, Prävention und Jugendgerichtshilfe)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1695(Bereich Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung)

    Fax: +49 3471 684-551631(Fax-Nr. für das gesamte Jugendamt)

    E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann. 

    Kosten

    Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2006 (von: Friedemann Kahl)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderheim, Stationäre Unterbringung, Kindertagesheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)