Heimerziehung Gewährung

    Unterbringung in Kinderheim beantragen

    Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

    Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.

    Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

    Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

    • eine Rückkehr in die Familie erreichen,
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
    • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.

    Zuständigkeit

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung (vormals Jugendamt)

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich Bildung und Soziales

    Kinder und Jugendliche sollen gesund und beschützt aufwachsen. Bei Bedarf werden die Eltern und Familien dabei in der Erziehung, Betreuung und Bildung ihrer Kinder beraten und unterstützt. Vorbeugende, auf Freiwilligkeit beruhende, familienunterstützende Angebote und konkrete Hilfen tragen dazu bei, die Lebenssituation von Familien zu verbessern und Kinder und Jugendliche stark zu machen.
    Um diese Ziele zu erreichen, stehen Ihnen  die Aufgabengebiete des Fachbereichs Bildung und vielfältige Leistungen zur Verfügung.

    Leitung: Alexander Frolow

    Zugeordnete Bereiche:

    Abteilung Verwaltung und Finanzen
    Abteilung Kindertageseinrichtungen
    Abteilung ASD - Sozialpädagogische Leistungen
    Abteilung Schule
    Abteilung Besondere Soziale Dienste
    Abteilung Familie
    Abteilung Kriseninterventionszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Schweitzer-Straße 40

    06114 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2216992

    Fax: +49 345 2215652

    Stichwörter

    Jugendamt, Schulverwaltung, Schulverwaltungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann. 

    Kosten

    Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2006

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Kindertagesheim, Stationäre Unterbringung, Kinderheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020