Informationen zur Vogelgrippe
Beschreibung
Zuständigkeit für Meldung toter Vögel
Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.
Verhalten bei Verdacht auf Vogelgrippe (bei Tier und Mensch)
Die zuständigen Veterinärämter sind bei Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Hausgeflügel umgehend zu unterrichten.
Die verendeten Tiere sollten nie ohne Handschuh oder eine über die Hand gestülpte Plastiktüte angefasst werden.
Hunden und Katzen ist der Zugang zu erkrankten und toten Vögeln zu verwehren. Erkrankungsfälle sind bei ihnen bisher nicht bekannt, aber sie können zur Verbreitung des Krankheitserregers beitragen.
Die Infektion hat bei den freilebenden Wasservögeln an der Ostseeküste und am Bodensee begonnen. Vermutlich ist das Virus mit den Zugvögeln zu uns gekommen und hat dann die heimischen Vögel infiziert. Vögel, die die Krankheit überleben, entwickeln Antikörper und sind dann ungefährlich.
Gefahr für Tiere (Hausgeflügel)
Die Verantwortung für Hausgeflügel trägt deren Halter, er muss bei Verdacht auf eine Seuche das Veterinäramt informieren Für ihn gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung.
Gefahr für Hausgeflügel besteht immer dann, wenn direkte (Wildvögel fressen mit) oder indirekte Kontakte durch Übertragung vor allem von Kot und Federn zwischen Wild- und Hausgeflügel entsteht.
Alle Hausgeflügelarten außer Tauben sind gefährdet, sich mit dem Virus H5N8 anzustecken. Bei den Wildvögeln sind zunächst Enten und Gänse erkrankt, aber inzwischen wird das Virus auch bei Möwen und Greifvögeln gefunden, weil sie verendete Tiere gefressen haben.
Erkrankungsfälle bei Säugetieren wurden bisher nicht festgestellt.
Gefahr für Menschen
Erkrankungen des Menschen an dem aktuellen Virus H5N8 wurden bisher nicht festgestellt und sind weltweit noch nicht berichtet worden. Eine Gefährdung des Menschen wird deshalb als gering angesehen. Ungeachtet dessen sind alle Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Vögeln, Geflügel und Geflügelfleisch uneingeschränkt zu beachten, da Geflügel auch andere Erreger tragen kann.
Vorsorgemaßnahmen
Halter von Geflügel können ihre Tiere schützen, indem sie den Kontakt zu Wildvögeln für sich selbst und ihre Tiere vermeiden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat ein Merkblatt herausgegeben, das Hinweise zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen enthält und das jedem Geflügelhalter empfohlen wird.
Für Geflügelhalter gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung. Und die Dringlichkeits-Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) vom 18. November 2016. Diese Verordnung richtet sich ausdrücklich an Geflügelhalter mit weniger als 1.000 Tieren. Sie verlangt, dass die Geflügelställe gesichert sind, damit Unbefugte nicht eintreten können und sie verlangt, dass der Tierhalter Schutzkleidung trägt, die nur für den Stall bestimmt ist.
Hunde und Katzen sollten zur Zeit nicht in Geflügelställe gelassen werden.
Umgang mit Geflügelfleisch
Fleisch von erkrankten oder ansteckungsverdächtigen Tieren kommt nicht in den Handel, sondern wird unschädlich beseitigt.
Aber auch Geflügelfleisch von gesunden Tieren kann mit bakteriellen oder viralen Krankheitserregern kontaminiert sein. Deshalb sind bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten: Das Fleisch ist insbesondere getrennt von anderen Lebensmitteln zu verarbeiten und es muss vollständig durcherhitzt werden. Gerätschaften (z. B. Teller, Messer, Schneidbretter), die mit rohem Geflügelfleisch in Kontakt gekommen sind, sind abzuwaschen und zu trocknen bevor sie für andere Lebensmittel verwendet werden.
Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellen auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen zur Verfügung.
Eine Karte mit den Ausbrüchen der Geflügelpest wird ständig aktuell eingestellt. Das Merkblatt für Geflügelhalter ist dort ebenso zu finden wie eine Risikoeinschätzung.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Gesundheit
Aktuelles
Amtsleiterin: Frau Dr. Birgit Achilles Verwaltungsleiterin: Frau Undine Knorr-Linde
Beschreibung
Gesundheitsamt mit kinder- und jugendzahnärztlichem Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Anzahl: 2
Gebühren: nein
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Mansfelder Hof
Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@lkmsh.de
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4400
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4445
Fax: +49 3464 535-4491
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze
Gebühren: nein
Bahnhof Eisleben
Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
Klosterplatz
Bus: Klosterplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Gebühren: nein
Bahnhof Eisleben
Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
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Bus: Klosterplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: vetamt@lkmsh.de
Telefon Festnetz: +49 3475 2029920
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 30.11.2016
Stichwörter
Tierseuchen