Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Informationen zur Vogelgrippe

    Beschreibung

    Zuständigkeit für Meldung toter Vögel

    Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

    Verhalten bei Verdacht auf Vogelgrippe (bei Tier und Mensch)

    Die zuständigen Veterinärämter sind bei Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Hausgeflügel umgehend zu unterrichten.

    Die verendeten Tiere sollten nie ohne Handschuh oder eine über die Hand gestülpte Plastiktüte angefasst werden.

    Hunden und Katzen ist der Zugang zu erkrankten und toten Vögeln zu verwehren. Erkrankungsfälle sind bei ihnen bisher nicht bekannt, aber sie können zur Verbreitung des Krankheitserregers beitragen.

    Die Infektion hat bei den freilebenden Wasservögeln an der Ostseeküste und am Bodensee begonnen. Vermutlich ist das Virus mit den Zugvögeln zu uns gekommen und hat dann die heimischen Vögel infiziert. Vögel, die die Krankheit überleben, entwickeln Antikörper und sind dann ungefährlich.

    Gefahr für Tiere (Hausgeflügel)

    Die Verantwortung für Hausgeflügel trägt deren Halter, er muss bei Verdacht auf eine Seuche das Veterinäramt informieren Für ihn gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung.

    Gefahr für Hausgeflügel besteht immer dann, wenn direkte (Wildvögel fressen mit) oder indirekte Kontakte durch Übertragung vor allem von Kot und Federn zwischen Wild- und Hausgeflügel entsteht.

    Alle Hausgeflügelarten außer Tauben sind gefährdet, sich mit dem Virus H5N8 anzustecken. Bei den Wildvögeln sind zunächst Enten und Gänse erkrankt, aber inzwischen wird das Virus auch bei Möwen und Greifvögeln gefunden, weil sie verendete Tiere gefressen haben.

    Erkrankungsfälle bei Säugetieren wurden bisher nicht festgestellt.

    Gefahr für Menschen

    Erkrankungen des Menschen an dem aktuellen Virus H5N8 wurden bisher nicht festgestellt und sind weltweit noch nicht berichtet worden. Eine Gefährdung des Menschen wird deshalb als gering angesehen. Ungeachtet dessen sind alle Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Vögeln, Geflügel und Geflügelfleisch uneingeschränkt zu beachten, da Geflügel auch andere Erreger tragen kann.

    Vorsorgemaßnahmen

    Halter von Geflügel können ihre Tiere schützen, indem sie den Kontakt zu Wildvögeln für sich selbst und ihre Tiere vermeiden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat ein Merkblatt herausgegeben, das Hinweise zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen enthält und das jedem Geflügelhalter empfohlen wird.

    Für Geflügelhalter gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung. Und die Dringlichkeits-Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) vom 18. November 2016. Diese Verordnung richtet sich ausdrücklich an Geflügelhalter mit weniger als 1.000 Tieren. Sie verlangt, dass die Geflügelställe gesichert sind, damit Unbefugte nicht eintreten können und sie verlangt, dass der Tierhalter Schutzkleidung trägt, die nur für den Stall bestimmt ist.

    Hunde und Katzen sollten zur Zeit nicht in Geflügelställe gelassen werden.

    Umgang mit Geflügelfleisch

    Fleisch von erkrankten oder ansteckungsverdächtigen Tieren kommt nicht in den Handel, sondern wird unschädlich beseitigt.

    Aber auch Geflügelfleisch von gesunden Tieren kann mit  bakteriellen oder viralen Krankheitserregern kontaminiert sein. Deshalb sind bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten: Das Fleisch ist insbesondere getrennt von anderen Lebensmitteln zu verarbeiten und es muss vollständig durcherhitzt werden. Gerätschaften (z. B. Teller, Messer, Schneidbretter), die mit rohem Geflügelfleisch in Kontakt gekommen sind, sind abzuwaschen und zu trocknen bevor sie für andere Lebensmittel verwendet werden.

    Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellen auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen zur Verfügung.

    Eine Karte mit den Ausbrüchen der Geflügelpest wird ständig aktuell eingestellt. Das Merkblatt für Geflügelhalter ist dort ebenso zu finden wie eine Risikoeinschätzung.

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Die Bekämpfung und Verhütung von Tierseuchen, die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die Gewährleistung des Tierschutzes bei der Haltung von Nutz- und Heimtieren, die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Futtermittelüberwachung sind die Haupttätigkeitsfelder des Veterinäramtes.

    Diese Aufgaben werden von Fachtierärzten mit Spezialkenntnissen, Tiergesundheits- Lebensmittel- und Futtermittelkontrolleuren, amtlichen Fachassistenten, sowie Verwaltungsfachkräften wahrgenommen.

    Die Erfüllung dieser Aufgaben dient: 

    • der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und damit der Erhaltung wertvoller Tierbestände. Dem Schutz der Tiere vor nicht artgerechter Haltung und vor Schmerzen und Leiden. Ziel ist es die Gesundheit, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu erhalten.
    • Dem Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@blk.de

    Fax: 03443 372-303

    Telefon Festnetz: 03443 372-301

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2007 (von: Christian Braungart)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Webservice, brain Geo CMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen

    Beschreibung

    Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen nimmt die Aufgaben der übergemeindlichen Gefahrenabwehr der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wahr. Unter anderem ist das Amt für BKR im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich des baulichen Brandschutzes eingebunden. Weiterhin wird im Amt die Kreisleitstelle für den Notruf 112 vorgehalten sowie der bodengebundene Rettungsdienst organisiert. Im Bereich der kommunalen Feuerwehren übt es die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus, vertritt die Interessen der unteren Katastrophenschutzbehörde und stellt die hierfür erforderlichen Katastrophenschutzeinheiten auf. Für die kommunalen Feuerwehren wird eine feuerwehrtechnische Zentrale zur Wartung der Einsatztechnik vorgehalten und die übergemeindliche Ausbildung durchgeführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1151

    06618 Naumburg (Saale)

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: brandschutz@blk.de

    Fax: 03445 73-1539

    Telefon Festnetz: 03445 73-1543

    Stichwörter

    Leistelle, Kreisleitstelle, Brandschutz, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungsdienst, Rettungswesen

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2006 (von: Norman Tautenhahn)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, brain Geo CMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 30.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2006 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Tierseuchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)