Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Apostille beantragen

    Beschreibung

    Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

    Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

    Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2159

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Originalurkunde
    • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
    • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

    • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
    • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
    • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
    • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    EUR: 10,00 bis 100,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben. Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Stichwörter

    Einwohnerwesen, Kopie, Unterschriftsbeglaubigung, Beglaubigung, Siegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English