Zulassung von Arzneimitteln beantragen
Beschreibung
Erlaubnisse, Genehmigungen und Zertifikate im Zusammenhang mit Arzneimitteln erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle. Es ist auch zuständig für die Überwachung der Pharmazeutischen Unternehmer, Vertriebsunternehmer und Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.
Hinweise für Harz: Arzneimittel
Arzneimittel (freiverkäuflich)
Freiverkäufliche Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen, die der Gesetzgeber für den Verkauf außerhalb der Apotheke freigegeben hat. Zu den überwiegene in Lebenmittel- und Drogeriemärkten angebotenen freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören z. B. bestimmte vitalisierende Tees, Vitaminpräparate, Tinkturen und Dragees.
Das Gesundheitsamt kontrolliert auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes vom 24.08.1976 und des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt den Verkehr von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Handel.
Arzneimittel (freiverkäuflich)
Freiverkäufliche Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen, die der Gesetzgeber für den Verkauf außerhalb der Apotheke freigegeben hat. Zu den überwiegene in Lebenmittel- und Drogeriemärkten angebotenen freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören z. B. bestimmte vitalisierende Tees, Vitaminpräparate, Tinkturen und Dragees.
Das Gesundheitsamt kontrolliert auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes vom 24.08.1976 und des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt den Verkehr von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Handel.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Infektionsschutz/Hygiene
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-2374
Fax: 03941 5970-2300
Formulare
Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arzneimittelgesetz
Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 514-1286(Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
Fax: 0345 514-1746
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
E-Mail: entschaedigung.ifsg@lvwa.sachsen-anhalt.de(Nutzen Sie diese Adresse bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
Formulare
Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arzneimittelgesetz
Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Harz: Arzneimittel
Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt
Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt