Zulassung von Arzneimitteln beantragen
Beschreibung
Erlaubnisse, Genehmigungen und Zertifikate im Zusammenhang mit Arzneimitteln erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle. Es ist auch zuständig für die Überwachung der Pharmazeutischen Unternehmer, Vertriebsunternehmer und Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 514-1286(Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
Fax: 0345 514-1746
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
E-Mail: entschaedigung.ifsg@lvwa.sachsen-anhalt.de(Nutzen Sie diese Adresse bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
Formulare
Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Großhandelserlaubnis gemäß § 52a Arzneimittelgesetz
Merkblatt für die Beantragung der Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt