Bildungsurlaub Gewährung

    Bildungsurlaub beantragen

    Beschreibung

    Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

    Voraussetzungen sind:

    • das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten und
    • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.

    Außerdem muss der Veranstalter für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.

    Zuständigkeit

    Sie müssen Ihren Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Gleichstellungsbeauftragte

    Beschreibung

    • Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung zwischen Mann und Frau
    • rechtliche Fragen zum Arbeitsrecht, zu Elternzeit, Elterngeld, Zeiten der Schwangerschaft
    • Unterstützung bei Problemen in Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt
    • Gewalt in der Partnerschaft, Kontakt zum Frauenhaus oder zur Interventionsstelle
    • Ansprechpartnerin für soziale Vereine in Köthen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 1-3

    06366 Köthen (Anhalt)

    Zimmer: 6

    395, 422, 424, 428, 470, 472

    Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:30 und 13:30-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr Freitag 9:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung/zum Bildungsurlaub
    Anlage zum Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung - Angaben zur Einrichtung
    Anmeldebestätigung (zur Vorlage beim Arbeitgeber)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Stadt Köthen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Einen Nachweis über die Genehmigung der Bildungsfreistellung für die geplante Fortbildung können Sie bei dem jeweiligen Veranstalter in Form einer Kopie des Genehmigungsbescheides oder einer Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber abfordern.

    Kosten

    Die anfallenden Kosten für Lehrgänge im Rahmen der Bildungsfreistellung sind grundsätzlich von den Beschäftigten selbst zu tragen. Es gibt keinen Anspruch, dass diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Bildungsfreistellungsgesetz gilt nicht für Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden, sowie für Soldaten und Zivildienstleistende. Für diese Beschäftigten gelten besondere Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2006 (von: Friedemann Kahl)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)