Bildungsurlaub Gewährung

    Bildungsurlaub beantragen

    Beschreibung

    Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

    Voraussetzungen sind:

    • das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten und
    • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.

    Außerdem muss der Veranstalter für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.

    Zuständigkeit

    Sie müssen Ihren Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

    Ansprechpartner

    Für Halle (Saale) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Einen Nachweis über die Genehmigung der Bildungsfreistellung für die geplante Fortbildung können Sie bei dem jeweiligen Veranstalter in Form einer Kopie des Genehmigungsbescheides oder einer Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber abfordern.

    Kosten

    Die anfallenden Kosten für Lehrgänge im Rahmen der Bildungsfreistellung sind grundsätzlich von den Beschäftigten selbst zu tragen. Es gibt keinen Anspruch, dass diese Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Bildungsfreistellungsgesetz gilt nicht für Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden, sowie für Soldaten und Zivildienstleistende. Für diese Beschäftigten gelten besondere Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de