Anerkennung eines Biosphärenreservats beantragen
Beschreibung
Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, die - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone gegliedert werden.
In Biosphärenreservaten sollen, gemeinsam mit den dort lebenden und wirtschaftenden Menschen, beispielhaft Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Biosphärenreservate sind von Beginn an Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung. Sie sind prädestiniert, dies auch für den Umgang mit Klimawandelfolgen zu werden. Biosphärenreservate dienen zugleich der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der ökologischen Umweltbeobachtung, der regionalen Entwicklung (auch touristische Entwicklung) sowie der Umweltbildung.
Als eines der beiden ersten Biosphärenreservate in Deutschland erkannte die UNESCO bereits 1979 das Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst an. Es ist die Wiege des heutigen Biosphärenreservates Mittelelbe.
Zuständigkeit
Für die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 42 Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
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Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)
Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)
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Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)
E-Mail: umwelt@kreis-slk.de
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt