Schutzgebiet Erklärung

    Anerkennung eines Biosphärenreservats beantragen

    Beschreibung

    Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, die - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone gegliedert werden.

    In Biosphärenreservaten sollen, gemeinsam mit den dort lebenden und wirtschaftenden Menschen, beispielhaft Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Biosphärenreservate sind von Beginn an Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung. Sie sind prädestiniert, dies auch für den Umgang mit Klimawandelfolgen zu werden. Biosphärenreservate dienen zugleich der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der ökologischen Umweltbeobachtung, der regionalen Entwicklung (auch touristische Entwicklung) sowie der Umweltbildung.

    Als eines der beiden ersten Biosphärenreservate in Deutschland erkannte die UNESCO bereits 1979 das Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst an. Es ist die Wiege des heutigen Biosphärenreservates Mittelelbe.

    Zuständigkeit

    Für die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz ist das Landesverwaltungsamt zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontaktperson

    • Frau Katrin Kramer

      Telefon Festnetz: 03941 5970-5728

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

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