Schutzgebiet Erklärung

    Anerkennung eines Biosphärenreservats beantragen

    Beschreibung

    Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, die - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone gegliedert werden.

    In Biosphärenreservaten sollen, gemeinsam mit den dort lebenden und wirtschaftenden Menschen, beispielhaft Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Biosphärenreservate sind von Beginn an Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung. Sie sind prädestiniert, dies auch für den Umgang mit Klimawandelfolgen zu werden. Biosphärenreservate dienen zugleich der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der ökologischen Umweltbeobachtung, der regionalen Entwicklung (auch touristische Entwicklung) sowie der Umweltbildung.

    Als eines der beiden ersten Biosphärenreservate in Deutschland erkannte die UNESCO bereits 1979 das Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst an. Es ist die Wiege des heutigen Biosphärenreservates Mittelelbe.

    Zuständigkeit

    Für die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz ist das Landesverwaltungsamt zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt 83 - Amt für Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 5

    06862 Dessau-Roßlau

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ausstieg Anhaltiner Platz
      Linie:
      • Bus: Ausstieg Anhaltiner Platz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0340 204-2083

    Fax: 0340 204-2983

    Telefon Festnetz: 0340 204-1583

    E-Mail: umweltamt@dessau-rosslau.de

    Internet

    Stichwörter

    Umweltamt

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

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