Anerkennung eines Biosphärenreservats beantragen
Beschreibung
Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, die - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone gegliedert werden.
In Biosphärenreservaten sollen, gemeinsam mit den dort lebenden und wirtschaftenden Menschen, beispielhaft Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. Biosphärenreservate sind von Beginn an Modellregionen für die nachhaltige Entwicklung. Sie sind prädestiniert, dies auch für den Umgang mit Klimawandelfolgen zu werden. Biosphärenreservate dienen zugleich der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der ökologischen Umweltbeobachtung, der regionalen Entwicklung (auch touristische Entwicklung) sowie der Umweltbildung.
Als eines der beiden ersten Biosphärenreservate in Deutschland erkannte die UNESCO bereits 1979 das Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst an. Es ist die Wiege des heutigen Biosphärenreservates Mittelelbe.
Zuständigkeit
Für die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe sowie des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
Ansprechpartner
Amt 83 - Amt für Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Ausstieg Anhaltiner Platz
Bus: Ausstieg Anhaltiner Platz
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: umweltamt@dessau-rosslau.de
Telefon Festnetz: 0340 204-2083
Fax: 0340 204-2983
Telefon Festnetz: 0340 204-1583
Stichwörter
Umweltamt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt