rechtsfähige Stiftung Anerkennung

    Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung beantragen

    Beschreibung

    Zur Errichtung einer Stiftung können sich natürliche oder auch juristische Personen wie Vereine oder Firmen entschließen. Die Stifter verpflichten sich auf Dauer zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks eine Stiftung zu errichten und sie mit dem dazu benötigten Vermögen (meist Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien) auszustatten. Eine entsprechende Stiftungssatzung regelt die innere Organisation.

    Die Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung. Hierzu sind für Stiftungen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben sollen, Stiftungsgeschäft und Satzung bei der Stiftungsbehörde (Landesverwaltungsamt, Referat Stiftungen) einzureichen. Die Anerkennung für die Stiftung wird erteilt, wenn die stiftungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die frühzeitige Einbeziehung der Stiftungsbehörde ist sinnvoll, um bei der Ausgestaltung der Entwürfe des Stiftungsgeschäftes sowie der Satzung Hinweise zur Anerkennungsfähigkeit sowie zur dauerhaften Sicherstellung des Stifterwillens einbeziehen zu können.

    Eine Vorabstimmung sollte mit dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung der Gemeinnützigkeit erfolgen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Referat Stiftungen.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Stiftungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1826

    Fax: 0345 514-2083

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung einer Stiftung
    • Stiftungsgeschäft zu Lebzeiten
    • Stiftungsgeschäft von Todes wegen (Bei Errichtung einer Stiftung nach dem Ableben des Stifters)
    • Satzung einer Stiftung des privaten Rechts
    • Bereitschaftserklärung der Mitglieder der Stiftungsorgane zur Mitarbeit - formlos

    Formulare

    Die Formulare finden Sie beim Landesverwaltungsamt, Referat Stiftungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Monate (Wunschtermine zur Anerkennung einer Stiftung werden nach Möglichkeit berücksichtigt.)

    Kosten

    Die Kosten für die Anerkennung einer Stiftung ergeben sich aus der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Kosten richten sich nach dem Verwaltungsaufwand. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 75,00 € und 2.500,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Stiftungsbehörde kann die Abstimmung mit dem Finanzamt vor der Anerkennung der Stiftung vornehmen. Hierzu bedarf es einer Vollmacht des Stifters. Diese kann schriftlich und formlos (siehe Mustervollmacht zur Vorlage beim Finanzamt) der Stiftungsbehörde erteilt werden.

    Einen Überblick über die derzeit bestehenden Stiftungen des bürgerlichen Rechts und die staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt können Sie dem Stiftungsverzeichnis entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English