Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen

    Beschreibung

    Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Sie dient in erster Linie dem Lärmschutz.

    Folgende Regelungen gelten:

    • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
    • Für die Nächte zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai wird die Sperrzeit aufgehoben.
    • Die Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten wie Spielhallen, öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr.

    Die zuständige Behörde (Städte, Gemeinden) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Gräfenhainichen - SB Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06773 Gräfenhainichen

    Behindertenparkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Gräfenhainichen, Markt (Anrufbus)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00-11:30 Uhr Dienstag: 9:00-11:30 und 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 9:00-11:30 Uhr Donnerstag: 9:00-11:30 und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 9:00-11:30 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034953 357-18

    Fax: 034953 357-59

    E-Mail: gewerbeamt@graefenhainichen.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Bürger mit Kinderwagen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2012 (von: Brandstäter, Marlen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2159

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: Ilgner, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2006 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Diskotheken, Restaurants

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)