Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen

    Beschreibung

    Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Sie dient in erster Linie dem Lärmschutz.

    Folgende Regelungen gelten:

    • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
    • Für die Nächte zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai wird die Sperrzeit aufgehoben.
    • Die Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten wie Spielhallen, öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr.

    Die zuständige Behörde (Städte, Gemeinden) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
     

    Ansprechpartner

    Lutherstadt Eisleben - Sachgebiet allg. Ordnungsangelegenheiten/ Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Sangerhäuser Straße 12/13

    06295 Eisleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rühlemannplatz
      Anzahl: 27  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Rühlemannplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Andreaskirchplatz
      Anzahl: 12  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Sangerhäuser Straße
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Sangerhäuser Straße
      Anzahl: 160  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Knappenbrunnen
      Linie:
      • Bus: 33

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30-12.00, Dienstag: 08.30-17.30, Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30-15.30, Freitag: 08.30-12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03475 655-320

    Fax: 03475 655-302

    E-Mail: oamt@lutherstadt-eisleben.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2159

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Eisleben: Spezialisierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Diskotheken, Restaurants

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English