Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen

    Beschreibung

    Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Sie dient in erster Linie dem Lärmschutz.

    Folgende Regelungen gelten:

    • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
    • Für die Nächte zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai wird die Sperrzeit aufgehoben.
    • Die Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten wie Spielhallen, öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr.

    Die zuständige Behörde (Städte, Gemeinden) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Gommern - Gewerbe, Märkte, Festplätze

    Adresse

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    39245 Gommern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gommern, Zentrum (an der Kirche)
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712
    • Haltestelle: Gommern, Karither Straße
      Linie:
      • Bus: 702,712
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Dessau - Magdeburg
    Hausanschrift

    Platz des Friedens 10

    39245 Gommern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hof Walther-Rathenau-Straße 4
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gommern, Zentrum (an der Kirche)
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 701,702,705,707,708,712
    • Haltestelle: Gommern, Karither Straße
      Linie:
      • Bus: 702,712
    • Haltestelle: Gommern, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Dessau - Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 039200 7789-10

    Telefon Festnetz: 039200 7789-64

    E-Mail: kontakt@gommern.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2159

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Diskotheken, Restaurants

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English