Sperrzeit Aufhebung

    Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen

    Beschreibung

    Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Sie dient in erster Linie dem Lärmschutz.

    Folgende Regelungen gelten:

    • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
    • Für die Nächte zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai wird die Sperrzeit aufgehoben.
    • Die Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten wie Spielhallen, öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr.

    Die zuständige Behörde (Städte, Gemeinden) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Arendsee (Altmark) - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1150

    39616 Arendsee (Altmark)

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    39619 Arendsee (Altmark)

    Behindertenparkplatz: Am Markt 3
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Friedensstraße (teilweise Parkscheibe)
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Arendsee (Altmark), Friedensstraße

    Bus: 200, 210

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-arendsee.de

    Telefon Festnetz: 039384 976-23

    Fax: 039384 2318

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer können den ausgeschilderten rechten Seiteneingang benutzen. Dort ist eine Klingel vorhanden. Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2012 (von: Kerstin Sonntag)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Sonntag, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2159

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: Ilgner, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2006 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Diskotheken, Restaurants

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)