Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Zahna-Elster - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Zahna, Rathaus
Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Zahna, Rathaus
Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Hauptbahnhof
Straßenbahn: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt