Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Kontaktperson
Frau Elke Seidel
Telefon Festnetz: 0391 567-2292
Internet
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
SG Gewerbe/Gaststättenrecht/Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Hohenmölsen
Linien:- Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
- Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt