Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Stadtentwicklung (061)
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Stadtentwicklung gehören:
- Wirtschaftsförderung
- Bebauungspläne
- Bauvorschriften (örtliche) zur Gestaltung in Bebauungsplänen
- Dorferneuerung
- Erhaltungssatzung
- Flächennutzungsplan
- Grünordnungspläne
- Landschaftsplan
- Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
- Planungsrechtliche Beratungen in Bebauungsplangebieten
- Raumordnungspläne (Mitarbeit)
- Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Mitarbeit)
- sonstige städtebauliche Satzungen (Klarstellungs- und Abrundungssatzungen)
- Stadtentwicklungsplanung
- Städtebauliche Konzepte
- Städtebauliche Verträge
- Städtebauliche Wettbewerbe
- Stadtkartenwerk
- Umweltbericht
- Verkehrsentwicklungsplan
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne
Adresse
Hausanschrift
Köthen, Bärteichpromenade
Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtentwicklung@koethen-stadt.de
Telefon Festnetz: 03496 425-432
Telefon Festnetz: 03496 425-433
Telefon Festnetz: 03496 425-434
Telefon Festnetz: 03946 425-439
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Hauptbahnhof
Straßenbahn: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt