Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Kalbe (Milde) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kalbe (Milde), Bahnhofstr.
Linie:- Bus: 100
- Haltestelle: Kalbe (Milde), Petersberg
Linie:- Bus: 100, 120
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nur nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elke Buthut (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039080 971-27
E-Mail: ebuthut@stadt-kalbe-milde.de
Frau Gabriele Dobberstein (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039080 971-23
Internet
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Kontaktperson
Frau Elke Seidel
Telefon Festnetz: 0391 567-2292
Internet
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt