Umsatzsteuer Befreiung

    Umsatzsteuerbefreiung beantragen

    Um Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens wie u.a. Mieten und Heilbehandlungen nicht zu verteuern, gelten Steuerbefreiungen.

    Beschreibung

    Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor, die jeweils an in § 4 Umsatzsteuergesetz genannte Voraussetzungen geknüpft sind.

    Von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel:

    • Vermietung von Wohnungen,
    • Versicherungsleistungen,
    • kulturelle Leistungen,
    • Bildungsleistungen,
    • Heilbehandlungsleistungen oder
    • Betreuungs- und Pflegeleistungen.

    Die Steuerfreiheit der Leistungen schließt in der Regel den Vorsteuerabzug aus. Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt, kann er sich also nicht vom Finanzamt erstatten lassen.

    Soweit steuerbefreite Umsätze an andere Unternehmer erbracht werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anwendung einzelner Steuerbefreiungen verzichtet werden. Die Einzelheiten regelt § 9 Umsatzsteuergesetz.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Finanzamt.

    Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungen sind sehr unterschiedlich. Für die Steuerbefreiung benötigen Sie oft Bescheinigungen, die meist vom Landesverwaltungsamt ausgestellt werden. 

    Ansprechpartner

    Finanzamt Magdeburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Tessenowstraße 10

    39114 Magdeburg

    Postanschrift

    Postfach 3962

    39014 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag         08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 88512

    Fax: +49 391 8851000

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rohloff, Mike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Bundeszentralamt für Steuern

    Internet

    Stichwörter

    BZSt, Finanzamt, Finanzämter

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

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    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kühnauer Straße 161

    06846 Dessau-Roßlau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0340 6506-304

    Fax: 0340 6506-338

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 13.12.2024 (von: Ballstädt, Ronny)

    Sprachversion

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    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1591

    Fax: 0345 514-3990

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 13.12.2024 (von: Ballstädt, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungen sind sehr unterschiedlich und in § 4 Umsatzsteuergesetz einzeln geregelt. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 und 21 Umsatzsteuergesetz erfordert teilweise Bescheinigungen, die von den jeweils in den Ländern fachlich zuständigen Behörden ausgestellt werden.

    Im Zweifel wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.

    Kosten

    Grundsätzlich keine.

    Die von den jeweils fachlich zuständigen Behörden ausgestellt Bescheinigungen für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 und 21 Umsatzsteuergesetz sind gebührenpflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 15.10.2020

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Umsatzsteuerbefreiung

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt am 10.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)