Umfragen an Schulen genehmigen lassen
Beschreibung
Umfragen und Erhebungen in Schulen (Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes. Das Kultusministerium kann sich die Entscheidung in Einzelfällen vorbehalten.
Zuständigkeit
Ihren Antrag auf Genehmigung stellen Sie schriftlich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Untersuchung oder Befragung an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Burgenlandkreis - Sozialamt
Beschreibung
Das Sozialamt sorgt dafür, dass diejenigen Bürger, die finanzielle Leistungen oder Sachleistungen benötigen, diese auch erhalten, wenn kein Anderer ihnen hilft. Dies gilt natürlich auch für behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen.
Adresse
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Postfachadresse
Postfach 1151
06618 Naumburg (Saale)
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Fax: 03445 73-1230
Telefon Festnetz: 03445 73-1293
Telefon Festnetz: 03445 73-1266
E-Mail: sozialamt@blk.de
Internet
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine ausführliche Darstellung des Untersuchungsvorhabens,
Angaben über die Mitarbeitenden, - eine Darstellung des Umfanges der Untersuchung oder Befragung (Form und Schuljahrgang bzw. Stufe und Anzahl der Schulen, voraussichtliche Zahl der Klassen und Schülerinnen und Schüler),
- ein Verzeichnis der Anschriften der betroffenen Schulen,
- eine Angabe über die voraussichtliche Inanspruchnahme der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler,
- der Zeitplan der Untersuchung oder der Befragung,
- Muster aller Unterlagen, deren Verwendung vorgesehen ist (Fragenkataloge, Erhebungsbögen, Tests u. a.),
- bei Antragstellenden aus dem Hochschulbereich eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Hochschullehrkraft; bei Antragstellenden aus den Studienseminaren eine Stellungnahme der Fachleitung und der Seminarleitung, in der das Vorhaben in Inhalt und Form unterstützt wird, bei Antragstellenden aus dem Schulbereich eine Stellungnahme der Schulleitung der Gesamtkonferenz, in der das Vorhaben in Inhalt und Form unterstützt wird,
- bei Anträgen von Institutionen oder Personen, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt haben, eine besondere Begründung für die Durchführung der Untersuchung oder Befragung in Sachsen-Anhalt,
- eine schriftliche Verpflichtungserklärung, die erhobenen Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie auch erhoben wurden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt