Zoo Genehmigung

    Genehmigung für einen Zoo beantragen

    Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

    Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

    Zuständigkeit

    untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, in Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten

    • Artenschutz
      • Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
      • Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
      • Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
      • Zoos/ Tiergehege
      • nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
    • Bergbau - Bodenabbau
      • Bergbau nach Bergrecht
      • Bodenabbau nach Naturschutzrecht
    • Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
      • Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
      • Ausnahmen und Befreiungen
    • Eingriffsregelung
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
      • Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
      • Kompensationsverzeichnis
      • Ökokonto
    • Förderung
      • Agrarumweltmaßnahmen
      • Naturschutz-Fördermittel
    • Forst
      • Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
      • Genehmigung von Erstaufforstungen
      • Genehmigung von Waldumwandlungen
      • Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
      • Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
      • Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
      • Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
      • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
      • Beratung privater Waldbesitzer
      • Anordnungen zum Schutz des Waldes
      • Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
      • Tätigkeit im Forstausschuss
    • Landschaftspflege
    • Landschaftsplanung
      • Landschaftsprogramm
      • Landschaftsrahmenplan
      • Landschaftspläne
    • Schutzgebiete/ -objekte 
      • Biosphärenreservate
      • Naturpark
      • FFH-Gebiete
      • EU-Vogelschutzgebiete
      • Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
      • Naturschutzgebiete
      • Landschaftsschutzgebiete
      • Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
      • Flächennaturdenkmale
      • Flächenhafte Naturdenkmale
      • Naturdenkmale
      • Geschützte Parkanlagen
      • Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
      • Biotopverbund
      • Natura 2000, Cross Compliance
      • Naturschutzverzeichnis

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146

    Fax: +49 3904 7240-56100

    E-Mail: naturschutz-forsten@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Ulrike Kausche (komm. Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Fax: 0345 514-2118

    Telefon Festnetz: 0345 514-2600

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Formulare

    formloses Antragsschreiben möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
    • dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage

    Nicht als Zoo gelten:

    • Zirkusse
    • Tierhandlungen
    • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
    • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden

    Rechtsgrundlage(n)

    § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.

    Fristen

    Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung

    Kosten

    Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Wildtierhaltung, Wildpark, zoologischer Garten, Zoo, Naturschutz, Tierzucht, BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Tierzüchtung, Tiergarten, tierschutzrechtliche Genehmigung, Artenschutz, Tierschutz, Tierpark

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English