Schwarzarbeit anzeigen
Beschreibung
Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Empfänger von Sozialleistungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
- seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachkommt oder
- die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat,
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Was ist keine Schwarzarbeit?
Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.
Zuständigkeit
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig, wenn damit Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht oder beauftragt werden:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
- Reisegewerbeausübung ohne Erlaubnis
- unerlaubte Handwerksausübung (kein Eintrag in Handwerksrolle).
Zuständige Fachaufsicht und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Land Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt.
Der Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - ist für die Verfolgung von Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten zuständig.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Allgemeine Gefahrenabwehr
- Kampfmittel und Fundmunition
- Versammlungsrecht
- Jugendschutz
Gewerbeangelegenheiten
- § 30 GewO Privatkrankenanstalten
- § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
- § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
- § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
- § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten
Jagd-und Fischereiwesen
Personenstandswesen und Namensrecht
Schornsteinfegerwesen
Schwarzarbeit
Waffen- und Sprengstoffrecht
Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht
Leistungen
- Anmeldung Veranstaltung
- Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
- Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
- Fischereischein
- Fischerprüfung
- Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
- Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein
- Kampfmittelbeseitigung
- Ladenöffnungszeiten
- Namensänderung
- Ordnungswesen
- Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
- Schornsteinfegerwesen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
- Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
- Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
- Waffenschein ausstellen
- Waffentransport - Erlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Aufnahmebogen - Anzeige wegen eines Verdachts auf Schwarzarbeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Hauptbahnhof
Straßenbahn: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Formulare
Aufnahmebogen - Anzeige wegen eines Verdachts auf Schwarzarbeit
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Bekämpfung der Schwarzarbeit, Schwarzarbeiter