Genehmigung für Fliegende Bauten beantragen
Sie sind Besitzer oder Besitzerin eines Fahrgeschäftes, Bühne oder Tribüne? Bevor Sie dies in Betrieb nehmen dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Dies können z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen sein. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen solcher Anlagen wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt, die von der oberen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird.
Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die mit Genehmigungsvermerk versehenen erforderlichen Bauvorlagen und Prüfberichte in ein Prüfbuch dauerhaft eingebunden.
Die Ingebrauchnahme eines genehmigungspflichtigen Fliegenden Baues ist der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Zuständigkeit
Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.
Ansprechpartner
Burgenlandkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1151
06601 Naumburg (Saale)
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr Nebra und Zeitz Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Fliegende Bauten - Genehmigung
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung ist, je nach Art der Anlage, zeitlich auf mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre befristet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Zelt, Achterbahn, Bühne, Fahrgeschäft, Tribüne, Jahrmarkt, Rummel