Genehmigung für Fliegende Bauten beantragen
Sie sind Besitzer oder Besitzerin eines Fahrgeschäftes, Bühne oder Tribüne? Bevor Sie dies in Betrieb nehmen dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Dies können z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen sein. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen solcher Anlagen wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt, die von der oberen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird.
Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die mit Genehmigungsvermerk versehenen erforderlichen Bauvorlagen und Prüfberichte in ein Prüfbuch dauerhaft eingebunden.
Die Ingebrauchnahme eines genehmigungspflichtigen Fliegenden Baues ist der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Zuständigkeit
Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.
Ansprechpartner
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Parkplatz: null
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Askanische Straße/ Höhe Stadtschwimmhalle
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 8.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Fliegende Bauten - Genehmigung
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung ist, je nach Art der Anlage, zeitlich auf mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre befristet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Zelt, Achterbahn, Bühne, Fahrgeschäft, Tribüne, Jahrmarkt, Rummel