Führerschein Einziehung

    Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutung:

    Ein Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten kommt als Maßnahme in Betracht, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht unbedingt notwendig erscheint (§ 44 StGB). Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein in der Dienststelle, die es ausgesprochen hat, hinterlegt bzw. dieser zugesandt wurde. Nach Ablauf des vom Gericht, der Polizei oder einer Verwaltungsbehörde ausgesprochenen Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.

    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis (durch Gericht oder Verwaltungsbehörde) wird die Fahrerlaubnis ungültig. Die Besitzstände sind erloschen. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden.

    Bei diesem Antrag hat die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in vollem Umfang zu prüfen. Die Prüfung hat sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände zu erstrecken, die vorhanden sein müssen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit soweit wie möglich auszuschließen. Es wird deshalb auch berücksichtigt, wie Sie sich seit der Verurteilung verhalten haben.

    Außerdem darf die Fahrerlaubnisbehörde auch Straftaten berücksichtigen, die zwar im Bundeszentralregister getilgt worden sind, aber in das Fahreignungsregister einzutragen waren. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskunft aus dem Fahreignungsregister, Einsichtnahme in Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch. Deshalb wird empfohlen, bereits ca. 6 Monate  vor Ablauf der Sperrfrist in der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf  Erteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Falls Sie zwischenzeitlich in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Fahrerlaubnisbehörde umziehen, ist der Antrag dort zu stellen.

    Im Einzelfall müssen Sie evtl. ein Eignungsgutachten gemäß § 13 FeV (Medizinisch-psychologisches Gutachten - MPU) beibringen. Dies ist z. B. erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille oder wiederholt unter Alkohol geführt haben.

    Sollte der Entzug der Fahrerlaubnis in die Probezeit fallen, müssen Sie gemäß § 2 a StVG ein Aufbauseminar besuchen. Sollten Sie unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben, ist ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben.

    Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde im Fahrerlaubniswesen ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Die Terminvergabe erfolgt über die Onlineterminreservierung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin) Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin) Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-1780

    Fax: +49 3491 806-1794

    E-Mail: feb@landkreis-wittenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2009 (von: Thomas Hoffmann)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Nehring, Janine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1232

    Fax: 0345 514-1829

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 05.12.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MLV am 17.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2006 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

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